Heizen

Holzöfen

Die Holzöfen können mit Holz aus dem Stadel befeuert werden. Bitte nehmen Sie nur trockenes Holz. Es wird empfohlen sich ausreichend Zeitungspapier, besser Holzanzünder von Zuhause mitzubringen. Bei Abreise müssen die Öfen gesäubert werden und die Brennstoffkisten sind aufzufüllen. Richten Sie auch bitte genügend Holz zum Anzünden her. Gehen Sie bitte sparsam mit dem Holz um und geben Sie dem Ofen nicht zu viel Luft, da die Wärme sonst nur durch den Schornstein verschwindet.

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Asche

Die Asche ist in den Ascheimer vor der Hütte rechts zu kippen. Ist dieser voll und die Asche kalt, kann dieser am Hang neben dem Stadel Richtung Bachbett gekippt werden. Achtung: Keine heiße Asche in die Nähe des Stadels kippen. Brandgefahr!

Heizung

Nach Ankunft bitte am Bedienfeld im Gang die Einstellung von Mond auf Uhr umschalten. Bei Abreise bitte von Uhr auf Mond. Am Bedienfeld kann noch die Vorlauftemperatur verändert werden. Werden die Räume trotz aufgedrehter Heizkörper nicht ausreichend warm, drehen Sie den Regler bitte weiter nach rechts. Möchten Sie hingegen Heizkosten sparen, drehen Sie den Regler nach links. Bei Abreise muss der Regler mittig auf Null stehen. Bei Verlassen der Hütte ist die Aschelade hinter der linken Tür der Heizung zu entleeren. Sollte diese nicht entleert sein, kann es zu einem Ausfall der Heizung kommen. Auftretende Schäden werden dann dem entsprechenden Mieter berechnet. An der Heizung selber ist es verboten irgendwelche Einstellungen zu verändern. Bitte informieren Sie bei auftretenden Problemen umgehend den Hüttenwart Hermann Eger, Tel.:+49/172/2838641 Falls nicht erreichbar informieren Sie bitte Frau Nenning.

Heizkörper

An den Heizkörpern in den Zimmern, im Anbau, Flur und den Küchen können Sie die Temperatur an den Heizreglern einstellen. Die Heizregler dürfen nie unter 1 gestellt werden (Einfrieren der Wasserleitung). Eventuell auftretende Schäden werden dem betreffenden Mieter in Rechnung gestellt.

Fußbodenheizung

Es befindet sich im Windfang, Toilette und Bädern Fußbodenheizung. Diese darf nie unter 1 gestellt werden (Einfrieren der Wasserleitung). Eventuell auftretende Schäden werden dem betreffenden Mieter in Rechnung gestellt. Die Fußbodenheizung von Toilette und kleinem Bad wird von der Toilette aus geregelt. Die anderen haben einen Regler pro Zimmer